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Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird unter anderem durch Art. 8 des deutschen Grundgesetzes, Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta, Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 22 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft gewährleistet.
Wir sind nicht frei, mitzuleiden
Eine Antwort an Wolfgang Ratzel zu Nietzsches Genealogie der Moral und Judith Butlers Ethik der Verletzlichkeit. (mehr …)
Veröffentlicht unter Werden wir böse enden?
Verschlagwortet mit Arthur Schopenhauer, Böse, Freiheit, Friedrich Wilhelm Nietzsche, Judith Butler, Mitleid, Subjektkritik, Versammlungsfreiheit
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