In Indien und Neuseeland werden Flüsse zu Rechtspersonen und erhalten Schadenersatz; aus Rheinau hören wir von der ersten Pflanzenrechtserklärung; ob in Bhutan, Bolivien oder in der Schweiz: die Rechte nichtmenschlicher Wesen finden Eingang in die Verfassungen… Wolfgang Ratzel folgt den Spuren von Spielregeln des Anderen Anfangs - I
Schlagwort: Naturrecht
Naturrecht (lateinisch ius naturae oder jus naturae, aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; bzw. natürliches Recht, lat. ius naturale oder jus naturale, aus naturalis ‚natürlich‘, „von Natur entstanden“) oder überpositives Recht ist eine Bezeichnung für universell gültiges Recht, das rechtsphilosophisch, moralphilosophisch oder theologisch begründet wird. Von diesen Vorstellungen abgeleitet dient es dem gesetzten (manchmal auch gesatzten) oder positiven Recht als höchstrangige Rechtsquelle zur Legitimierung. Der Rechtspositivismus vertritt dagegen die Auffassung, dass verfassungsmäßig zustande gekommenes Recht keine höhere Begründung braucht.