Weltsouveränität – Brief an Angela Merkel

Berlin, den 14. Januar 2021

Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel

Bundeskanzleramt

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

 

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel,

in Sorge um die Welt und Erde als Wohnort des Menschen und alles Lebendigen verfolgen wir im Bereich der internationalen Beziehungen eine schon lang andauernde Entwicklung, die (fast) immer demselben Ritual folgt: Die Repräsentant*innen der 193 Staaten der Welt versammeln sich auf UNO-Hauptversammlungen oder auf UNO-Konferenzen und beraten über die Lösung wesentlicher Probleme, die unsere Welt als Ganze betreffen. Dabei kommen sie zu Beschlüssen, die immer wieder Hoffnungshorizonte eröffnen. Aber wenn es um die Umsetzung der Beschlüsse geht, geschieht regelmäßig (fast) nichts. Dann folgt eine Folgeversammlung oder Folgekonferenz und dasselbe wiederholt sich immer wieder aufs Neue, was soeben jetzt anlässlich des Digitalen Klimagipfels zum 5. Jahrestag des Klimaabkommens von Paris rundherum beklagt wird.

Unseres Erachtens wird sich dieses Ritual auch in Zukunft fortsetzen, und zwar deshalb, weil die UNO nicht die Welt als Ganze repräsentiert, sondern die Interessen der in der UNO versammelten Nationalstaaten, die gerade nicht aus der Perspektive der Welt als ganze entscheiden, sondern (mehr oder weniger) die Interessen ihrer Nationen durchsetzen wollen. Die bornierte Strategie „America First“ ist dabei nur eine extreme Ausformung dieser um nationale Interessen zentrierten Herangehensweise, die dazu führt, dass auf globale Probleme nur dann und insoweit reagiert wird, als die erforderlichen not-wendenden Maßnahmen kompatibel sind mit einer eng gefassten Rangfolge nationaler Vorhaben.

Unter „globalen Aufgaben und Problemen“ verstehen wir vor allem die Eindämmung der Klimaerwärmung und Bewältigung ihrer Folgen, die Erhaltung und Wiederherstellung der Artenvielfalt, die Unterdrückung der Seuchen und COVID-19-Pandemie, die Beendigung von Kriegen, des internationalen Terrorismus und der atomarer Aufrüstung, Regelungen der globalen (Im-)Migration, des Genetic Engineering, der Biotechnologie und Digitalisierung, die Gewährleistung fairer Handelsabkommen, globaler Verteilungsgerechtigkeit hinsichtlich Einkommen und Vermögen und einer globalen Hunger- und Sozialhilfe, Maßnahmen gegen die exzessive globale Gesamtverschuldung, sowie die Regulierung der Finanz- und Geldpolitik und der Tätigkeit trans- und multinationaler (Digital-)Konzerne.

Um bei der Bewältigung dieser globalen Aufgaben und Probleme wirklich voranzukommen, schlagen wir folgenden alternativen Weg vor:

Die Staaten der Welt entschließen sich, ihre nationale Souveränität hinsichtlich aller Aufgaben und Probleme, die Welt und Erde als Ganzes betreffen und das kollektive Schicksal der Menschheit und aller Lebewesen berühren, an eine Institution abzugeben, die in der Lage ist, diese Probleme von der Welt als Ganze her zu reflektieren und Maßnahmen durchzusetzen, die dem Weltinteresse und Weltgemeinwohl entsprechen; d.h.:

Die Staaten der Welt erklären sich bereit, eine der globalisierten Welt entsprechende Souveränität der Welt anzuerkennen.

Die Souveränität der Nationalstaaten bliebe erhalten, wenngleich ihre Zuständigkeiten auf ihre innenpolitischen Angelegenheiten beschränkt wären, sowie auf Aufgaben und Probleme unterhalb der Ebene globaler Koexistenz.

Die Geschichte des Politischen bietet einige Anschauungsbeispiele, wie eine solche Übertragung von Souveränitätsrechten von kleineren auf größere politische Einheiten funktionieren kann. Idealtypisch hierfür scheint uns das Zusammenwachsen der schweizerischen Kantone zu einer eidgenössischen Schweiz, aber auch die Entstehung der U.S.A. und schließlich auch die mühsame EU-Integration, deren Gelingen letztendlich daran hängt, ob die EU-Staaten eine innenpolitische Teilsouveränität akzeptieren und diese Übertragung von Souveränitätsrechten auf eine übernationalstaatliche Instanz zügig und konsequent durchführen. Und nicht zuletzt beweist die föderale Existenzweise der Bundesrepublik Deutschland, dass ein solcher Souveränitätsverzicht von Teilstaaten zugunsten einer zentralen Instanz, die ein Ganzes repräsentiert, gelingen kann.

Wir sind an Ihrer Meinung interessiert und werden uns freuen, wenn Sie Initiativen in Gang bringen oder unterstützen würden, die Schritte sein könnten auf dem Weg zu einer Instanz, die die Souveränität der Welt hinsichtlich Fragen, die das Weltinteresse und das Weltgemeinwohl alles Lebendigen betreffen, erkennen und durchsetzen kann.

Auf diesem Weg können einzelne Staaten vorangehen, und es wäre schön, wenn die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union die ersten Schritte wagen würden.

(Es folgen sieben Unterschriften)

Ansprechpartner: Wolfgang Ratzel, Sültstraße 35 – 10409 Berlin

eMail: wolfgang.ratzel@t-online.de

Rückschau – Eine andere Welt ist möglich

Rückschau auf die Neujahrs-Auftaktveranstaltung in der Reihe „Konkrete Utopien“ am 4. Januar 2018: „Eine andere Welt ist möglich!“

Der Vortrag stellte der „Imperialen Lebensweise“, die auf extremer Ausbeutung von Natur und Mensch beruht, die Möglichkeit einer „Lebensweise der Weltverschonung“ entgegen. Jener andere Hoffnungshorizont wucherte in vielfältigen Formen immer schon verdeckt im Schatten der HERRschenden ausbeuterischen, auf Gewalt gegründeten Lebensweise und entsteht auch heute und in Zukunft immer wieder aufs Neue. Den Gedankengang und Ertrag unseres Zusammenseins werde ich Ende Januar in einem „Was bleibt“ zusammenfassen. Letztendlich wird es darum gehen, die „Lebensweise der Weltverschonung“ als Möglichkeit einer anderen „Welt-Bürgerschaft“ aufzuzeigen.

Die spannende Frage lautet: Wie könnte eine solche andere Weise, als Mensch die Welt zu bewohnen, verfasst sein? Vielleicht wäre so etwas wie eine Bestandsaufnahme sinnvoll: Wo zeigt sich heute schon die ersehnte Perspektive der Weltverschonung?

Der Film „Wo die freien Frauen wohnen“ wird sicherlich hilfreich sein.

Dazu kommen Teile der Verfassungen der Staaten Bhutan, Ecuador und Bolivien, die von einer buddhistischen Weltsicht bzw. vom indigenen Konzept des „Buen Vivir“ leiten lassen.

Nicht zu vergessen auch die manchmal erfolgreichen Bestrebungen, Flüsse, Wälder, aber auch Tiere und Pflanzen zu „Rechtssubjekten“ zu erklären. Das heißt: Werden Flüsse, Wälder, Tiere und Pflanzen durch Machenschaften der Menschen verletzt, zerstört oder an ihrer Entfaltung gehindert, können Menschen als Anwälte eben dieser Verletzten die Wiederherstellung des alten Zustands auf Kosten der Menschenwelt einfordern.

Wolfgang Ratzel

Isa Mülders: „Die eingepreiste Menschenwürde“ – Zur Berechnung des Existenzminimums

Am Do, 28. Juli 2016, ging es um die Entscheidung des BVerG – Urteil vom 09.02.2010 und den Beschluss des BVerfGs vom 23.04.2014:

  1. Es bleibt, dass das BVerG die „blutleeren“ Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz („Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher gewalt“ und Artikel 20, Abs.1 GG („Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer und demokratischer Bundesstaat“) mit Leben erfüllt hat. „Isa Mülders: „Die eingepreiste Menschenwürde“ – Zur Berechnung des Existenzminimums“ weiterlesen

Die Lage in der Türkei nach dem Doppel-Putsch

Zur Lage in der Türkei nach dem Putsch der Militärs und dem Putsch des Tayyip Erdogan
Di, 19.7.2016 – Kontakt: wolfgang.ratzel@t-online.de

Meines Erachtens fanden am Wochenende in der Türkei zwei Putsche statt. Zuerst ein Putsch von Offizieren der mittleren Armee-Befehlsebene. Und dann ein Putsch des Tayyip Erdogan.
Ob und inwieweit diese zwei Putsche miteinander verschränkt sind, ist derzeit unklar. Es kann aber durchaus sein, dass Erdogan von der Putschplanung wusste, ihn laufen ließ, um einen ausweisbaren Vorwand für eh längst geplante Säuberungen zu gewinnen.  „Die Lage in der Türkei nach dem Doppel-Putsch“ weiterlesen