In Indien und Neuseeland werden Flüsse zu Rechtspersonen und erhalten Schadenersatz; aus Rheinau hören wir von der ersten Pflanzenrechtserklärung; ob in Bhutan, Bolivien oder in der Schweiz: die Rechte nichtmenschlicher Wesen finden Eingang in die Verfassungen… Wolfgang Ratzel folgt den Spuren von Spielregeln des Anderen Anfangs - I
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http://www.badische-zeitung.de/panorama/ganges-ist-doch-keine-person–139036805.html
08. Juli 2017
Ganges ist doch keine Person
Indisches Gericht kassiert Urteil.
NEU DELHI (dpa). Der indische Fluss Ganges gilt nun doch nicht gesetzlich als Lebewesen.
Der Oberste Gerichtshof des Landes hob am Freitag ein Urteil des höchsten Gerichts des
Bundesstaates Uttarakhand vom März auf. Dieses hatte entschieden, Vergehen an der von
vielen Indern als heilig verehrten Lebensader und ihres Nebenflusses Yamuna seien ebenso zu
ahnden wie solche gegen Menschen. Es hatte Ganges und Yamuna zu juristischen Personen
erklärt und öffentliche Vormunde ernannt.
Die Regierungen des nordindischen Bundesstaates sowie des Landes hatten mit dem
Argument Berufung eingelegt, das Urteil sei gesetzlich unhaltbar. Das Oberste Gericht in der
Hauptstadt Neu Delhi hob das Urteil nun auf und beschloss, den Fall zur Verhandlung
anzunehmen. Klägeranwalt Manoj Chandra Pant bestätigte einen entsprechenden
Medienbericht. Pants Mandant, ein Anwohner des Yamuna, hatte geklagt, weil einige
Privatunternehmen am Ufer des Flusses ihre Abwasser illegal in den Fluss leiten. Wäre der
Fluss eine Person, wäre das härter zu bestrafen.
Autor: dpa